FG Niedersachsen - Urteil vom 29.01.2009
10 K 333/07
Normen:
EStG § 7 Abs. 1;

Keine Verlängerung des Abschreibungszeitraums von Windkraftanlagen außerhalb des Anwendungsbereichs von § 2b EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2009 - Aktenzeichen 10 K 333/07

DRsp Nr. 2009/10549

Keine Verlängerung des Abschreibungszeitraums von Windkraftanlagen außerhalb des Anwendungsbereichs von § 2b EStG

1. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Windkraftanlagen, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt worden sind, beträgt gemäß Ziff. 3.1.5 der AfA-Tabelle für Anlagegüter 16 Jahre. 2. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, die Richtigkeit der AfA-Tabelle in Bezug auf die Nutzungsdauer einer Windkraftanlage in Zweifel zu ziehen. 3. Derjenige, der eine von der AfA-Tabelle abweichende Nutzungsdauer geltend macht, muss die hierfür sprechenden Gründe substantiiert darlegen.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um den Abschreibungszeitraum der von der Klägerin betriebenen Windkraftanlagen. Gegenstand des Verfahrens ist der Bescheid für ... vom ... über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom ....