Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.10.2016 -
Die Klage wird abgewiesen.
3.Die Klägerin hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, der Klägerin die Kosten eines Verteidigers zu erstatten, nachdem auf Veranlassung des beklagten Landes gegen sie ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
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