FG München - Urteil vom 30.01.2004
8 K 4747/00
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 11 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2005, 698
DStRE 2005, 15
EFG 2005, 280

Keine Vermietungseinkünfte durch Nutzungsüberlassung einer Immobilie zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Nutzungsüberlassung zur Zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Einkommensteuer 1998

FG München, Urteil vom 30.01.2004 - Aktenzeichen 8 K 4747/00

DRsp Nr. 2004/16760

Keine Vermietungseinkünfte durch Nutzungsüberlassung einer Immobilie zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Nutzungsüberlassung zur Zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Einkommensteuer 1998

Überlässt der Ehemann aufgrund einer Scheidungsvereinbarung zur Abgeltung des Zugewinnausgleichsanspruchs der Ehefrau dieser zeitlich begrenzt (hier: auf acht Jahre) und unentgeltlich die Nutzung an einem Grundstück, so erzielt er in der Zeit der Nutzungsüberlassung keine Vermietungseinkünfte (Anschluss an BFH-Urteil vom 17.3.1992 IX R 264/87, BStBl II 1992, 1009).

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 11 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.