Streitig ist der Widerruf der Bestellung des Klägers als Steuerberater wegen Vermögensverfalls.
Der am 5. Juli 1953 geborene Kläger ist seit 1983 verheiratet. Die Eheleute haben einen am 17. Mai 1988 geborenen Sohn (D), eine am 16. August 1989 geborene Tochter (A) sowie ein weiteres, 1985 geborenes Kind (J). Zwei Kinder stehen in Berufsausbildung und sind unterhaltsberechtigt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|