Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 15.11.2018 und der Bescheid der Beklagten vom 18.01.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.03.2017 sowie der Bescheid der Beklagten vom 18.01.2017 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 16.03.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.03.2017 aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in erster und zweiter Instanz.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger als ehemaliger Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Leistung der Winterbeschäftigungsumlage verpflichtet ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|