Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 22. Mai 2014 sowie der Bescheid der Beklagten vom 15. Dezember 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. November 2010 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.785,28 EUR festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|