Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 14.03.2019 sowie der Bescheid der Beklagten vom 01.09.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.07.2018 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Beigeladene bei ihrer Tätigkeit für die Klägerin nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterlag.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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