Keine Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Apothekenvertreterin auf Honorarbasis in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der ArbeitsförderungAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitAnforderungen an die Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Betriebsorganisation
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.06.2020 - Aktenzeichen L 8 BA 6/18
DRsp Nr. 2020/12914
Keine Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Apothekenvertreterin auf Honorarbasis in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung und nach dem Recht der ArbeitsförderungAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitAnforderungen an die Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Betriebsorganisation
Eine Tätigkeit als Apothekenvertreterin auf Honorarbasis ohne Weisungsgebundenheit und ohne eine Eingliederung in die Betriebsorganisation – hier u.a. im Hinblick auf das Erfordernis der persönlichen Leitung einer Apotheke durch einen Apotheker - wird als selbständige Tätigkeit ausgeübt.
Tenor
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