Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 08.10.2020 geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Verfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht des Klägers in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) in der Zeit vom 01.08.2018 bis zum 31.12.2019.
Der 1991 geborene Kläger nahm im Wintersemester 2010/2011 an der Universität E ein Bachelor-Studium im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen auf. Nach Abschluss dieses Studiums begann er im Sommersemester 2016 an derselben Universität ein Masterstudium ebenfalls im Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens.
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