FG Niedersachsen, vom 22.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 21/07
Keine Vertretungsberechtigung pensionierter Richter vor dem BFH; Kein Verstoß gegen Grundsätze der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Verhältnismäßigkeit
BFH, Beschluss vom 24.11.2008 - Aktenzeichen VII B 149/08
DRsp Nr. 2008/24237
Keine Vertretungsberechtigung pensionierter Richter vor dem BFH; Kein Verstoß gegen Grundsätze der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Verhältnismäßigkeit
»Sowohl nach der bisherigen als auch nach der ab dem 1. Juli 2008 geltenden Rechtslage sind pensionierte Richter, die keine Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer sind, vor dem BFH nicht vertretungsberechtigt.«