Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. März 2016 -
Im Umfang der Aufhebung (Erhöhung des Weihnachtsgeldes 2014 um 18,85 Euro zzgl. Zinsen) wird der Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, nach welcher Regelung sich die Anpassung des Ruhegeldes des Klägers richtet.
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