FG Hamburg - Urteil vom 27.01.2005
III 174/03
Normen:
FGO § 40 ; FGO § 41 ; GG Art. 4 ; Hmbg. KirchenStG § 4 ; KiStO § 11 ;

Keine Verweigerung der Kirchensteuerzahlung aus Gewissensgründen

FG Hamburg, Urteil vom 27.01.2005 - Aktenzeichen III 174/03

DRsp Nr. 2005/11157

Keine Verweigerung der Kirchensteuerzahlung aus Gewissensgründen

1. Die Frage der persönlichen Kirchensteuerpflicht ist im Wege der Anfechtungsklage mit dem Ziel der Aufhebung der Kirchensteuerfestsetzung zu verfolgen. 2. Der Kirchensteuerpflichtige kann sich der Kirchensteuerpflicht gegenüber nicht auf Missverhältnisse in der Rechnungsführung und Mittelverwendung der Kirchen berufen.

Normenkette:

FGO § 40 ; FGO § 41 ; GG Art. 4 ; Hmbg. KirchenStG § 4 ; KiStO § 11 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Mitglied der katholischen Kirche.

Er gehört seit 1963 der Hamburger Kirchengemeinde ... (A) an, die dem Beigetretenen, dem Erzbistum Hamburg, zugehörig ist.