I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob ein rechtzeitiger Einspruch gegen die Zinsfestsetzungen 1990 und 1991 vorliegt und ob den Zinsfestsetzungen der Grundsatz von Treu und Glauben (Verwirkung) entgegensteht. Der ursprüngliche Einkommensteuer (ESt)-Bescheid 1990 erging am 16. Juni 1992, der für 1991 am 7. Oktober 1994.
Die geänderten ESt-Bescheide 1990, 1991 vom 27. April 1998 ergingen aufgrund einer sich über Jahre hinziehenden Betriebsprüfung (BP), über die ein Bericht vom 30. Dezember 1997 erstellt wurde.
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