Die Beteiligten streiten darüber, ob die Steuer aufgrund eine nach Ablauf der Ausschlußfrist eingereichten Einkommensteuererklärung niedriger festzusetzen ist.
Die Kläger sind Eheleute. Sie wurden im Streitjahr 1994 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Da sie trotz Aufforderung keine Steuererklärung abgaben, schätzte der Beklagte (das Finanzamt FA) die Besteuerungsgrundlagen und setzte die Steuer durch Bescheid vom 20. Januar 1997 auf 63.836 DM fest. Dagegen richtet sich nach erfolglosem Einspruchsverfahren die Klage.
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