FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 27.06.2012
3 K 359/06
Normen:
KStG § 8 Abs. 1; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 5 Abs. 1; EStG § 6a; HGB § 249 Abs. 1; BetrAVG § 6;
Fundstellen:
DB 2013, 2176

Keine vGA durch an das Erreichen der Altersgrenze und nicht an das Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Dienst der GmbH geknüpfte Pensionszusage trotz Zahlung der Pensionsleistungen in voller Höhe nach Errreichen der Altersgrenze keine vGA bei zeitlich und gehaltsmäßig deutlich reduziert fortgeführter Geschäftsführertätigkeit

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.06.2012 - Aktenzeichen 3 K 359/06

DRsp Nr. 2012/21357

Keine vGA durch an das Erreichen der Altersgrenze und nicht an das Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers aus dem Dienst der GmbH geknüpfte Pensionszusage trotz Zahlung der Pensionsleistungen in voller Höhe nach Errreichen der Altersgrenze keine vGA bei zeitlich und gehaltsmäßig deutlich reduziert fortgeführter Geschäftsführertätigkeit

1. Es ist aus körperschaftsteuerlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn die Zusage der Altersversorgung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht von dem Ausscheiden des Begünstigten aus dem Dienstverhältnis als Geschäftsführer oder aus dem Ausscheiden aus dem Betrieb mit Eintritt des Versorgungsfalls abhängig gemacht wird, sondern vom Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Die Tatsache, dass die Zahlung der Altersversorgung nicht an ein Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft anknüpft, steht dem Charakter als betriebliche Altersversorgung nicht entgegen (Anschluss an BFH v. 5.3.2008, I R 12/07).