EStG § 3 Nr. 12 S. 1 § 22 Nr. 4 S. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 38 Abs. 1 Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Art. 100 Abs. 1 S. 1 ; AbgG § 12 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1933
BFHE 223, 39
BStBl II 2008, 928
DB 2008, 2224
NJW 2009, 940
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 23.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2114/04
Keine Vorlage an das BVerfG wegen angeblich gleichheitswidriger Begünstigung durch steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten; Entscheidungserheblichkeit i. S. des Art. 100 GG; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; Beitritt des BMF zum Revisionsverfahren; Keine generelle Zulässigkeit von Richtervorlagen in Verfahren Nichtbegünstigter
BFH, Urteil vom 11.09.2008 - Aktenzeichen VI R 13/06
DRsp Nr. 2008/18254
Keine Vorlage an das BVerfG wegen angeblich gleichheitswidriger Begünstigung durch steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten; Entscheidungserheblichkeit i. S. des Art. 100GG; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers; Beitritt des BMF zum Revisionsverfahren; Keine generelle Zulässigkeit von Richtervorlagen in Verfahren Nichtbegünstigter
»Rügt ein Steuerpflichtiger, der nicht zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gehört, im finanzgerichtlichen Verfahren eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diesen gewährten steuerfreien Kostenpauschale, so kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht.«
Normenkette:
EStG § 3 Nr. 12 S. 1 § 22 Nr. 4 S. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 38 Abs. 1 Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Art. 100 Abs. 1 S. 1 ; AbgG § 12 Abs. 1, 2 ;
Gründe:
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