Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals
BFH, Beschluß vom 04.02.1992 - Aktenzeichen IX B 39/91
DRsp Nr. 1996/11365
Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals
»Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, daß Provisionen für die Vermittlung des Gesellschaftskapitals bei einem Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR, die ein Grundstück mit einem Altbau erwirbt und modernisiert, nicht zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören, wenn die Provisionen Teil des Gesamtaufwands für den Erwerb des Grundstücks und dessen Modernisierung sind.«