FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.06.2012
1 K 1652/08
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;
Fundstellen:
DStR 2012, 13

Keine Widerlegung der durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedingten Vermutung des Eintritts des Vermögensverfalls eines Steuerberaters durch nicht näher nachgewiesene pauschale Behauptungen

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.06.2012 - Aktenzeichen 1 K 1652/08

DRsp Nr. 2012/21354

Keine Widerlegung der durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedingten Vermutung des Eintritts des Vermögensverfalls eines Steuerberaters durch nicht näher nachgewiesene pauschale Behauptungen

1. Für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung, dass ein Steuerberater durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen in einen Vermögensverfall geraten und deswegen die Bestellung als Steuerberater zu widerrufen ist, trägt der Steuerberater die Darlegungs- und Feststellungslast. 2. Für die Widerlegung kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen der Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist und ob der Eintritt des Vermögensverfalls möglicherweise überwiegend anderen Personen anzulasten ist.