Keine Widerlegung des Anscheinsbeweises für eine auch private Nutzung eines Dienstwagens durch nachträglich erstelltes, unvollständiges und unrichtiges Fahrenbuch; kein Privatnutzungsverbot durch arbeitsvertragliche Zurverfügungstellung eines Firmenfahrzeugs für betrieblich veranlasste Fahrten
FG München, Urteil vom 05.11.2008 - Aktenzeichen 10 K 4774/05
DRsp Nr. 2009/20816
Keine Widerlegung des Anscheinsbeweises für eine auch private Nutzung eines Dienstwagens durch nachträglich erstelltes, unvollständiges und unrichtiges Fahrenbuch; kein Privatnutzungsverbot durch arbeitsvertragliche "Zurverfügungstellung eines Firmenfahrzeugs für betrieblich veranlasste Fahrten"
1. Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht nicht nur bei Gesellschafter-Geschäftsführern, sondern auch bei sonstigen Arbeitnehmern der Beweis des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung des einem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassenen Firmen-Pkw. Dieser Anscheinsbeweis kann durch Gegenbeweis entkräftet oder erschüttert werden, wobei an den Nachweis fehlender Privatnutzung strenge Anforderungen zu stellen sind.
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