FG München - Urteil vom 05.11.2008
10 K 4774/05
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 S. 2; EStG § 8 Abs. 2 S. 3; EStG § 8 Abs. 2 S. 4; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Keine Widerlegung des Anscheinsbeweises für eine auch private Nutzung eines Dienstwagens durch nachträglich erstelltes, unvollständiges und unrichtiges Fahrenbuch; kein Privatnutzungsverbot durch arbeitsvertragliche Zurverfügungstellung eines Firmenfahrzeugs für betrieblich veranlasste Fahrten

FG München, Urteil vom 05.11.2008 - Aktenzeichen 10 K 4774/05

DRsp Nr. 2009/20816

Keine Widerlegung des Anscheinsbeweises für eine auch private Nutzung eines Dienstwagens durch nachträglich erstelltes, unvollständiges und unrichtiges Fahrenbuch; kein Privatnutzungsverbot durch arbeitsvertragliche "Zurverfügungstellung eines Firmenfahrzeugs für betrieblich veranlasste Fahrten"

1. Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht nicht nur bei Gesellschafter-Geschäftsführern, sondern auch bei sonstigen Arbeitnehmern der Beweis des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung des einem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassenen Firmen-Pkw. Dieser Anscheinsbeweis kann durch Gegenbeweis entkräftet oder erschüttert werden, wobei an den Nachweis fehlender Privatnutzung strenge Anforderungen zu stellen sind.