FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.10.2009
12 K 12040/09
Normen:
StBerG § 48 Abs. 2; StBerG § 40 Abs. 2 S. 1; StBerG § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 4; GG Art. 12 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2010, 512
EFG 2010, 358

Keine Wiederbestellung eines Steuerberaters bei mehreren Verurteilungen wegen wiederholter und nachhaltiger Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen in vielen Fällen und bei erst drei Jahre zurückliegender rechtskräftiger Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.10.2009 - Aktenzeichen 12 K 12040/09

DRsp Nr. 2010/1217

Keine Wiederbestellung eines Steuerberaters bei mehreren Verurteilungen wegen wiederholter und nachhaltiger Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen in vielen Fällen und bei erst drei Jahre zurückliegender rechtskräftiger Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

1. Eine Wiederbestellung eines (ehemaligen) Steuerberaters kommt nicht Betracht, wenn das konkrete Verhalten des Antragstellers in der Vergangenheit den Schluss darauf zulässt, dass der Bewerber auch künftig gegen seine Berufspflichten als Steuerberater verstoßen wird, z. B. weil der ehemalige Steuerberater wiederholte oder besonders schwerwiegende Wirtschafts- und Vermögensdelikte begangen hat. 2. Die Ablehnung des Antrags auf Wiederbestellung ist folglich nicht zu beanstanden, wenn der ehemalige Steuerberater u.a.in einer Vielzahl von Fällen mehrfach über Monate hinweg die Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten trotz mehrerer Verurteilungen nicht abgeführt, sich ausweislich einer rechtskräftigen Verurteilung durch das zuständige Amtsgericht in drei Fällen einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat und wenn seit der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung erst rund drei Jahre vergangen sind.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

StBerG § 48 Abs. 2; StBerG § 40 Abs. 2 S. 1; StBerG § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 4; GG Art. 12 Abs. 1;