Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12.06.2018 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin gegenüber dem Beklagten auf Auskunft und Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt des wettbewerbswidrigen Handelns, den die Klägerin im Wege der Stufenklage verfolgt.
Der Beklagte war in der Zeit vom 01. Dezember 2016 bis zum 31. Januar 2018 bei der Klägerin als Steuerberater angestellt in deren Zweigstelle in Koblenz. Er betreute Apotheken in steuerlichen Angelegenheiten und erhielt von der Klägerin ein Festgehalt in Höhe von 5.000,-- € brutto monatlich.
1. i. ii. 2. 3. 4. I. II. 1. a. b. 2. 3. 4. III.
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