1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für die vier Kinder des Klägers ab Februar 2007 zu Recht erfolgte.
Der Kläger bezog Kindergeld für seine Kinder M (geb. ... 1997), N (geb. ... 2001), H (geb. ... 2002) und T (geb. ... 2004). Am 17. Januar 2007 teilte er der Beklagten (Familienkasse) mit, dass er sich am 31. Januar 2007 im Inland abmelden und seine Familie ihren Erstwohnsitz ins Ausland verlegen werde. ...
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