FG München - Urteil vom 08.08.2007
1 K 4873/06
Normen:
AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 10e Abs. 1 S. 2 ;

Keine Wohnungseigentumsförderung für in Wochenendhausgebiet belegenes Gebäude

FG München, Urteil vom 08.08.2007 - Aktenzeichen 1 K 4873/06

DRsp Nr. 2008/693

Keine Wohnungseigentumsförderung für in Wochenendhausgebiet belegenes Gebäude

Ein in einem Wochenendhausgebiet belegenes Grundstück ist auch dann nicht nach § 10e EStG begünstigt, wenn die Behörden die Nutzung als dauernde Wohnstätte dulden. Ohne Bedeutung ist, ob sich das Gebäude zu einer solchen Nutzung bautechnisch eignet.

Normenkette:

AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 10e Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die Kläger für die Anschaffung eines Hauses einen Abzugsbetrag nach § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der für die Streitjahre gültigen Fassung bei der Ermittlung des Einkommens abziehen dürfen.

Die Kläger werden vom Beklagten - dem Finanzamt (FA) - für die Streitjahre 1994 bis 2001 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt.

Sie erwarben im Jahr 1994 zu je hälftigem Miteigentum ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude mit der Flurnummer xxx der Gemarkung xxx in xxx und nutzen es seit September 1994 zu eigenen Wohnzwecken. Im Grundbuch war das Grundstück eingetragen als "Wohnhaus, Garten".