I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 27. Juni 2018 -
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 9.568,38 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
auf 904,23 Euro seit dem 1. August 2014,
auf jeweils 1.274,14 Euro seit dem 1. September 2014, 1. Oktober 2014, 1. November 2014, 1. Januar 2014 und 1. Februar 2015,
auf 1.656,38 Euro seit dem 1. Dezember 2014 und
auf 637,07 Euro seit dem 1. März 2015
zu zahlen.
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