FG Bremen - Beschluss vom 08.07.2003
4 K 48/03
Normen:
FGO § 33 Abs. 2 ; Verordnung (EG) Nr. 3295/94 Art. 7 Abs. 2 Art. 6 ; GVG § 71 § 23 § 13 ; ZPO § 18 ;

Keine Zuständigkeit der Finanzgerichte wegen Freigabe der zur Aufhebung der Aussetzung der Überlassung patentrechtsverletzender Waren und deren Beschlagnahme gestellten Bürgschaft; Zollrecht (einschl. Zolltarif)

FG Bremen, Beschluss vom 08.07.2003 - Aktenzeichen 4 K 48/03

DRsp Nr. 2004/6750

Keine Zuständigkeit der Finanzgerichte wegen Freigabe der zur Aufhebung der Aussetzung der Überlassung patentrechtsverletzender Waren und deren Beschlagnahme gestellten Bürgschaft; Zollrecht (einschl. Zolltarif)

Der Rechtsweg zu den Finanzgerichten ist in Streitigkeiten eines betroffenen Dritten wegen der Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde und der Freigabe einer zur Absicherung von Schadensersatzansprüchen für mögliche Patentrechtsverletzungen nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 3296/94 gestellten Bürgschaft, mit der die Aufhebung der Aussetzung der Überlassung und der Grenzbeschlagnahme erreicht werden soll bzw. weitere Überlassungsaussetzungen und Beschlagnahme verhindert werden sollen, nicht gegeben.

Normenkette:

FGO § 33 Abs. 2 ; Verordnung (EG) Nr. 3295/94 Art. 7 Abs. 2 Art. 6 ; GVG § 71 § 23 § 13 ; ZPO § 18 ;

Tatbestand:

I.

Streitig sind die Freigabe einer Bürgschaft und die Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde.