VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 28.05.2024
14 S 417/24
Normen:
StBerG § 86d; StBerG § 157e;
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 06.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2107/23

Kenntnis eines Steuerberaters von den gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Ersatzeinreichung für die Übermittlung über das elektronische Steuerberaterpostfach

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2024 - Aktenzeichen 14 S 417/24

DRsp Nr. 2024/8037

Kenntnis eines Steuerberaters von den gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Ersatzeinreichung für die Übermittlung über das elektronische Steuerberaterpostfach

1. Zum besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) und § 55d Satz 2 i. V. m. § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO. 2. Einem Steuerberater als nach Maßgabe von § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO vertretungsberechtigter Person müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Ersatzeinreichung gemäß § 55d Satz 3 und 4 VwGO bekannt sein, sodass ihn ein etwaiger diesbezüglicher Rechtsirrtum im Rahmen einer Verschuldensprüfung nach § 60 Abs. 1 VwGO nicht entlastet.

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Februar 2024 - 9 K 2107/23 - wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 63.351,96 Euro festgesetzt.

Normenkette:

StBerG § 86d; StBerG § 157e;

Gründe