FG Hessen - Urteil vom 25.05.1999
2 K 1266/95
Fundstellen:
EFG 1999, 813

Kfz-Leasing: Überführungskosten als Anschaffungsnebenkosten

FG Hessen, Urteil vom 25.05.1999 - Aktenzeichen 2 K 1266/95

DRsp Nr. 2001/2847

Kfz-Leasing: Überführungskosten als Anschaffungsnebenkosten

Zu den Anschaffungsnebenkosten eines Kfz, die lediglich über die Absetzung für Abnutzung und nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben steuermindernd berücksichtigt werden können, gehören auch Überführungskosten, die durch den Transport des Kfz vom Sitz des Herstellers an den Sitz des Haupthändlers entstehen und die dem Leasinggeber aufgrund des zuvor zwischen ihm und dem Haupthändler abgeschlossenen Kaufvertrags vom letzterem gesondert neben dem Kaufpreis in Rechnung gestellt werden.

Tatbestand:

xxx ...

Entscheidungsgründe:

xxx ...

1. Der Beklagte hat die Kfz-Überführungskosten zutreffend nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sondern als Anschaffungsnebenkosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG behandelt.