BFH - Urteil vom 12.07.2001
VII R 66/00
Normen:
AO §§ 88 173 Abs. 1 Nr. 1 ; KraftStDV § 3 Abs. 1 § 5 Abs. 3 ;

Kfz-Steuer; Bescheidberichtigung wegen unzutreffender verkehrsbehördlicher Einstufung als Lkw

BFH, Urteil vom 12.07.2001 - Aktenzeichen VII R 66/00

DRsp Nr. 2002/6524

Kfz-Steuer; Bescheidberichtigung wegen unzutreffender verkehrsbehördlicher Einstufung als Lkw

1. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gewährt dem Vertrauen des Stpfl. in die Bestandskraft von Steuerbescheiden grds. keinen Schutz. Die Änderung von Steuerbescheiden wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen ist jedoch gem. dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen, wenn die Finanzbehörde bei Erlass des ursprünglichen Bescheides Ermittlungsmöglichkeiten, die sich ihr hätten aufdrängen müssen, nicht genutzt hat. 2. Zu der Frage, ob es geboten ist, zusätzlich zu der verkehrsbehördlichen Anmeldung eines Kfz eine besondere Steuererklärung zu verlangen, um von vornherein die richtige Besteuerung von der Verkehrsbehörde steuerrechtlich unzutreffend als Kleinlaster eingestufter Fahrzeuge sicherzustellen.

Normenkette:

AO §§ 88 173 Abs. 1 Nr. 1 ; KraftStDV § 3 Abs. 1 § 5 Abs. 3 ;