BFH - Beschluß vom 28.09.1998
VII B 185/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 442

Kfz-Steuer; Ermittlungspflicht

BFH, Beschluß vom 28.09.1998 - Aktenzeichen VII B 185/98

DRsp Nr. 1999/908

Kfz-Steuer; Ermittlungspflicht

Zur Ermittlungspflicht des FA bei der Einstufung eines Kfz als Lkw aufgrund von Angaben der Verkehrsbehörde.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist seit ... 1994 Halter eines umgerüsteten, für seinen Vorbesitzer als LKW zugelassenen und dementsprechend besteuerten Kfz. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) hat aufgrund des Datenaustausches mit der Verkehrsbehörde auch gegen den Kläger zunächst die Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes --KraftStG-- (LKW-Besteuerung) festgesetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom ... 1996 hat es diesen Bescheid jedoch geändert und die Kraftfahrzeugsteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG (PKW-Besteuerung) erhoben, weil das Fahrzeug trotz Umbaus als PKW einzustufen sei.