BFH - Beschluß vom 27.04.1999
I B 125/98
Normen:
AO § 163 ; KStG § 54 Abs. 11 ; KiStG BY;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1317

Ki-Erlass; Zwang zur Gewinnausschüttung

BFH, Beschluß vom 27.04.1999 - Aktenzeichen I B 125/98

DRsp Nr. 1999/8368

Ki-Erlass; Zwang zur Gewinnausschüttung

1. Die körperschaftsteuerrechtliche Verpflichtung zur Umgliederung von vEK begründet keinen Gewinnausschüttungszwang. 2. Schüttet eine KapG zwecks Vermeidung der Umgliederung die kraft Gesetzes umzugliedernden EK-Teile aus, so besteht kein Zwang, die hierauf entfallende KiESt aus sachlichen Gründen zu erlassen.

Normenkette:

AO § 163 ; KStG § 54 Abs. 11 ; KiStG BY;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig, aber unbegründet.