FG Berlin vom 17.01.2001
6 K 6186/98
Fundstellen:
DB 2001, 1454
EFG 2001, 617

Kick-Back-Zahlungen eines Kapitalvermittlers

FG Berlin, vom 17.01.2001 - Aktenzeichen 6 K 6186/98

DRsp Nr. 2001/13248

"Kick-Back"-Zahlungen eines Kapitalvermittlers

Zahlungen eines Kapitalvermittlers an beitretende Gesellschafter eines Immobilienfonds (sog. "Kick-Back"-Zahlungen) sind bei den Gesellschaftern im Zeitpunkt des Zuflusses als Sondereinnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.

Für die Praxis: