Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger nach den Bestimmungen der §§ 62 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) Kindergeld für ein bei den Großeltern in der Türkei lebendes Kind mit der Begründung beanspruchen kann, das Kind habe seinen Wohnsitz im Inland. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
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