BFH - Beschluß vom 29.01.1999
VI R 15/99
Normen:
EStG (1986/1988) § 32 Abs. 6 ;

Kinderfreibeträge; Verfassungswidrigkeit; Aufforderung zum Beitritt des BMF

BFH, Beschluß vom 29.01.1999 - Aktenzeichen VI R 15/99

DRsp Nr. 1999/4220

Kinderfreibeträge; Verfassungswidrigkeit; Aufforderung zum Beitritt des BMF

Das BMF wird gem. § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO zum Beitritt aufgefordert, um zu den Fragen Stellung zu nehmen, welche verfahrens- und materiell-rechtlichen Folgerungen aus den Beschlüssen des BVerfG vom 10.11.1998 2 BvL 42/93, 2 BvR 1220/93, 2 BvR 1852 und 1853/97 zu ziehen sind.

Normenkette:

EStG (1986/1988) § 32 Abs. 6 ;

Gründe:

Der Senat ersucht das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem Verfahren beizutreten. Es wird gebeten, den Beitritt bis zum 28. Februar 1999 zu erklären und im Falle des Beitritts bis zum 30. März 1999 eine Stellungnahme zu den nachfolgenden Fragen bzw. Erörterungen abzugeben. Der Senat beabsichtigt, im vorliegenden Verfahren spätestens im Juni 1999 eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; die Ladungen hierzu werden rechtzeitig ergehen.