FG Hessen - Urteil vom 01.02.2007
13 K 2402/06
Normen:
EStG § 62 Abs. 2 ; NATO-Truppenstatut Art. 3 ;

Kindergeld; Amerikanischer Staatsbürger; US Streitkräfte; Ziviles Gefolge; NATO; Aufenthaltserlaubnis - Kein Kindergeldanspruch von Personen, die unter das NATO-Truppenstatut fallen

FG Hessen, Urteil vom 01.02.2007 - Aktenzeichen 13 K 2402/06

DRsp Nr. 2007/13347

Kindergeld; Amerikanischer Staatsbürger; US Streitkräfte; Ziviles Gefolge; NATO; Aufenthaltserlaubnis - Kein Kindergeldanspruch von Personen, die unter das NATO-Truppenstatut fallen

Mitglieder der NATO-Truppe, des zivilen Gefolges und deren Angehörige sind von den Bestimmungen des Aufnahmestaates über die Registrierung und Kontrolle von Ausländern befreit, erwerben jedoch kein Recht auf ständigen Aufenthalt oder Wohnsitz in den Hoheitsgebieten des Aufnahmestaates und haben daher keinen Anspruch auf Kindergeld.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 2 ; NATO-Truppenstatut Art. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob dem Kläger Kindergeld für seine Tochter S. zusteht.

Der Kläger ist amerikanischer Staatsbürger und Mitglied des zivilen Gefolges der US-Streitkräfte. Seine Frau war deutsche Staatsangehörige. Sie verstarb am 15.07.2004. Bis zu diesem Zeitpunkt war sie kindergeldberechtigt für ihre am 29.01.1987 geborene Tochter S.. Diese ist Schülerin und wird nach einer Bestätigung der Schule das Abitur im Jahre 2007 ablegen. Die Tochter ist deutsche Staatsangehörige.