FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 28.04.2014
6 K 3012/13
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; EStG § 70 Abs. 2; AO § 37 Abs. 2;

Kindergeld Anforderungen an den zeitlichen Umfang einer Bildungsmaßnahme

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 28.04.2014 - Aktenzeichen 6 K 3012/13

DRsp Nr. 2014/14906

Kindergeld Anforderungen an den zeitlichen Umfang einer Bildungsmaßnahme

1. Hat das Kind das 21. Lebensjahr vollendet, ist allein die Meldung als arbeitsuchend und der Bezug von Leistungen des Jobcenters nicht ausreichend, um einen Anspruch auf Kindergeld zu begründen. 2. Der Besuch von Veranstaltungen zur institutionellen Kinderbetreuung und Tagespflege, der über einen Zeitraum von zwölf Wochen lediglich gut 41 Zeitstunden umfasst, stellt wegen des geringen zeitlichen Umfangs keine Berufsausbildung im Sinne einer systematischen und berufsbezogenen Vermittlung eines geschlossenen Unterrichtsstoffs dar.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2; EStG § 70 Abs. 2; AO § 37 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Klägerin für ihre Tochter Kindergeld für den Zeitraum zusteht, an dem die Tochter an Veranstaltungen im Rahmen eines Qualifizierungsprogramms zur Förderung von Kindern in Tagespflege teilgenommen hat.