Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Streitig ist das Kindergeld für die am 14.01.2001 geborene Tochter des Klägers S. für September 2010.
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