FG Sachsen-Anhalt vom 14.01.1999
II 370/98

Kindergeld: Behindertes Kind nach Ausbildungsabschluß

FG Sachsen-Anhalt, vom 14.01.1999 - Aktenzeichen II 370/98

DRsp Nr. 2001/3230

Kindergeld: Behindertes Kind nach Ausbildungsabschluß

Ein Anspruch auf Kindergeld/-freibetrag und davon abhängige Steuervergünstigungen besteht für ein behindertes Kind mit einem Grad der Behinderung von 100 und dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis auch dann, wenn es im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme mit internatsmäßiger Unterbringung zur Bürokraft ausgebildet worden ist und im Anschluß an diese Ausbildung keine Anstellung findet.

Für die Praxis: Da nach den Eintragungen im Schwerbehindertenausweis eine ständige Begleitperson notwendig war (Eintragung des Merkzeichens B), war bei realistischer Einschätzung der Erfordernisse, die der Arbeitsmarkt stellt, eine Beschäftigung als Bürokraft unter normalen Bedingungen nicht denkbar. Das Kind war daher wegen der Behinderung außerstande, sich selbst finanziell zu unterhalten.