FG München - Urteil vom 19.08.1998
1 K 5044/97
Normen:
AO (1977) § 174 Abs. 5 ; EStG § 63 Abs. 1 § 64 Abs. 1, Abs. 3 ; FGO (1965) § 60 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 1998, 1656

Kindergeld bei mehreren Berechtigten; keine Beiladung von potenziellen Kindergeldberechtigten; Kindergeld November 1996 bis Juni 1997

FG München, Urteil vom 19.08.1998 - Aktenzeichen 1 K 5044/97

DRsp Nr. 2002/9488

Kindergeld bei mehreren Berechtigten; keine Beiladung von potenziellen Kindergeldberechtigten; Kindergeld November 1996 bis Juni 1997

1. Eine Mutter verliert trotz zivilrechtlichem Sorgerecht ihren Kindergeldanspruch, wenn das Kind - ohne dass ein Pflegschaftsverhältnis begründet wird - im Haushalt einer dritten Person dauerhaft lebt und vom Kindesvater durch Barunterhaltsleistungen unterstützt wird.2. Im Klageverfahren über die Rückforderung des Kindergeldes von der Kindesmutter sind weder der Kindesvater noch sonstige potenzielle Anpruchsberechtigte notwendig beizuladen.

Normenkette:

AO (1977) § 174 Abs. 5 ; EStG § 63 Abs. 1 § 64 Abs. 1, Abs. 3 ; FGO (1965) § 60 Abs. 3 ;

Tatbestand: