Kindergeld bei mehreren Berechtigten; keine Beiladung von potenziellen Kindergeldberechtigten; Kindergeld November 1996 bis Juni 1997
FG München, Urteil vom 19.08.1998 - Aktenzeichen 1 K 5044/97
DRsp Nr. 2002/9488
Kindergeld bei mehreren Berechtigten; keine Beiladung von potenziellen Kindergeldberechtigten; Kindergeld November 1996 bis Juni 1997
1. Eine Mutter verliert trotz zivilrechtlichem Sorgerecht ihren Kindergeldanspruch, wenn das Kind - ohne dass ein Pflegschaftsverhältnis begründet wird - im Haushalt einer dritten Person dauerhaft lebt und vom Kindesvater durch Barunterhaltsleistungen unterstützt wird.2. Im Klageverfahren über die Rückforderung des Kindergeldes von der Kindesmutter sind weder der Kindesvater noch sonstige potenzielle Anpruchsberechtigte notwendig beizuladen.