FG München - Urteil vom 17.01.2013
5 K 2879/10
Normen:
EStG § 64 Abs. 2; EStG § 64 Abs. 3;

Kindergeld bei mehreren Kindergeldberechtigten erhält nur, wer die Haushaltsaufnahme darlegen kann

FG München, Urteil vom 17.01.2013 - Aktenzeichen 5 K 2879/10

DRsp Nr. 2013/6546

Kindergeld bei mehreren Kindergeldberechtigten erhält nur, wer die Haushaltsaufnahme darlegen kann

1. Kindergeld erhält, wer als einer von mehreren Berechtigten nachweisen kann, dass er – und nicht der andere Kidnergeldberechtigte – das (auch volljährige) Kind in eine (auch: Teil-)Familiengemeinschaft mit einem auf ängere Dauer gerichteten Betreuungs-und Erziehungsverhältnis familienhafter Art aufgenommen hat. 2. Die verbleibende Ungewissheit geht nach den Grundsätzen der Darlegungslast / objektiven Feststellungslast zu Lasten der Klägerin. 3. Ist dieser Nachweis nicht geführt, kommt es auf die etwaige Zahlung von Unterhaltsrenten nach § 64 Abs. 3 EStG nicht mehr an.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 2; EStG § 64 Abs. 3;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung und Rückforderung von Kindergeld für ihre Tochter …, geboren am … 1987. Streitig ist im Klageverfahren nur noch der Kindergeldzeitzraum vom Juni 2005 bis April 2007.