Die Klägerin hat einen Sohn A., der am 27. März 1998 das 18. Lebensjahr vollendete.
Der Sohn der Klägerin absolvierte während des gesamten Jahres 1998 eine Ausbildung. Er erzielte in der Zeit von April bis Dezember 1998 folgende Einnahmen
- Ausbildungsvergütung DM 9.378,12 - Urlaubsgeld, ausgezahlt im Juli DM 800,00 - Jährliche Zuwendung, ausgezahlt im Dezember DM 1.045,28 DM 11.223,40
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