Kindergeld: Doppelte Haushaltsführung bei Au-Pair-Tätigkeit
FG Brandenburg, vom 07.03.2001 - Aktenzeichen 6 K 1806/99
DRsp Nr. 2002/2369
Kindergeld: Doppelte Haushaltsführung bei Au-Pair-Tätigkeit
Bei einer Au-Pair-Tätigkeit eines Kindes im Ausland sind bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge auch die Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mindernd zu berücksichtigen. Hierzu gehören in den ersten drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit auch die Auslandspauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung.
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