Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Verluste eines Kindes im Rahmen einer Verlustzuweisung (Windpark-Beteiligung) bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte des Kindes im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu berücksichtigen sind.
Der Kläger ist der Vater des am...1981 geborenen Kindes...Das Kind hatte im vorliegenden Streitjahr 2004 auf Grund einer Prognose der beklagten Familienkasse positive Einkünfte und Bezüge in Höhe von insgesamt 9.478,-EUR. Mit Bescheid vom 09.01.2004 wurde die Festsetzung des Kindergeldes ab Januar 2004 aufgehoben, da der im Jahre 2004 geltende Grenzbetrag von 7.680,- EUR überschritten wurde.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|