I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Mutter der 1981 geborenen J. J war nach Beendigung ihrer Schulausbildung zunächst arbeitslos. In der Zeit vom 22. Januar bis zum 31. Dezember 2001 nahm sie an einem Au-pair-Programm in den USA teil. Sie erhielt in dieser Zeit freie Unterkunft und Verpflegung in einer Gastfamilie sowie ein wöchentliches Taschengeld in Höhe von 139 US-$.
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