FG Sachsen-Anhalt vom 21.04.1999
II 365/97

Kindergeld: Einkunftsgrenze bei nachgezahltem Arbeitslohn

FG Sachsen-Anhalt, vom 21.04.1999 - Aktenzeichen II 365/97

DRsp Nr. 2001/3227

Kindergeld: Einkunftsgrenze bei nachgezahltem Arbeitslohn

Bei der Prüfung der Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG werden Gehaltsnachzahlungen für einen abgeschlossenen Lohnzahlungszeitraum jedenfalls dann nicht berücksichtigt, wenn die Zahlung mehr als drei Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt.