Kindergeld: Einkunftsgrenze bei nachgezahltem Arbeitslohn
FG Sachsen-Anhalt, vom 21.04.1999 - Aktenzeichen II 365/97
DRsp Nr. 2001/3227
Kindergeld: Einkunftsgrenze bei nachgezahltem Arbeitslohn
Bei der Prüfung der Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG werden Gehaltsnachzahlungen für einen abgeschlossenen Lohnzahlungszeitraum jedenfalls dann nicht berücksichtigt, wenn die Zahlung mehr als drei Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt.