FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.07.2005 - Aktenzeichen 6 K 2422/04
DRsp Nr. 2005/12164
Kindergeld: Ende der Berufsausbildung
Reicht das Bestehen einer Diplom-Prüfung mit der Prüfungsnote "sehr gut" allein nicht aus, eine Anstellung in den Beruf eines Diplom-Psychologen zu finden, so ist die Berufsausbildung nicht bereits mit der Diplom-Prüfung abgeschlossen.