FG Niedersachsen - Urteil vom 30.03.2006
10 K 226/02
Normen:
EStG § 62 Abs. 2 Satz 1 § 63 ; AuslG § 69 Abs. 3 Satz 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 694

Kindergeld; Fiktion der Aufenthaltserlaubnis; Erlaubter Aufenthalt; Aufenthaltstitel - Kindergeldanspruch eines fremden Staatsangehörigen ohne Aufenthaltsberechtigung und -erlaubnis bei nur erlaubtem Aufenthalt

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.03.2006 - Aktenzeichen 10 K 226/02

DRsp Nr. 2007/7628

Kindergeld; Fiktion der Aufenthaltserlaubnis; Erlaubter Aufenthalt; Aufenthaltstitel - Kindergeldanspruch eines fremden Staatsangehörigen ohne Aufenthaltsberechtigung und -erlaubnis bei nur "erlaubtem" Aufenthalt

1. Die gesetzliche Fiktion der Aufenthaltserlaubnis nach § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG begründet die für den Bezug von Kindergeld an Ausländer erforderliche rechtliche Befugnis zum Aufenthalt in Deutschland i. S. des § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG. 2. Da § 69 AuslG in Abs. 2 bzw. Abs. 3 danach unterscheidet, ob ein Aufenthalt nur als "geduldet" oder als "erlaubt" fingiert wird, schlägt diese Unterscheidung auch auf die für die Kindergeldberechtigung maßgeblichen Rechtsfolgen durch. Denn § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG knüpft an eben diese ausländerrechtliche Unterscheidung an.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 2 Satz 1 § 63 ; AuslG § 69 Abs. 3 Satz 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand: