BFH - Urteil vom 09.06.1999
VI R 24/99
Normen:
EStG § 31 S. 1, 2, 3, § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a, b, § 32 Abs. 4 S. 2, § 62 Abs. 1, § 63;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 27

Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

BFH, Urteil vom 09.06.1999 - Aktenzeichen VI R 24/99

DRsp Nr. 2000/701

Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

Von einer Berufsausbildung des Kindes kann ausnahmsweise auch dann auszugehen sein, wenn der Auslandssprachaufenthalt im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses einen theoretisch-systematischen Sprachunterricht von lediglich sechs Wochenstunden umfasst und nicht der Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss dient, der angestrebte Studiengang aber zulassungsbeschränkt ist und besondere Sprachkenntnisse erfordert (Sprachtest bei der Aufnahmeprüfung, schriftlicher Nachweis von fortgeschrittenen Fremdsprachenkenntnissen im Grundstudium).

Normenkette:

EStG § 31 S. 1, 2, 3, § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a, b, § 32 Abs. 4 S. 2, § 62 Abs. 1, § 63;

Gründe: