BFH - Urteil vom 09.06.1999
VI R 4/99
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 26

Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

BFH, Urteil vom 09.06.1999 - Aktenzeichen VI R 4/99

DRsp Nr. 2000/703

Kindergeld/-freibetrag: Auslandssprachaufenthalt als Berufsausbildung

Eine Berufsausbildung liegt auch vor, wenn das Kind einen wöchentlich 21 Stunden umfassenden Englischkurs an einem College in Großbritannien zur Vorbereitung auf den Studiengang "International Economic Studies" besucht, der einschließlich der Prüfungen in englischer Sprache durchgeführt wird.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a;

Gründe:

Die Beteiligten streiten im Hinblick auf die Kindergeldberechtigung der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) darum, ob sich ihr Sohn (S) während einer Sprachausbildung in England in Berufsausbildung befand.

Der im Jahre 1976 geborene S hatte ab September 1997 einen Englischkurs am Dundee-College in Großbritannien als Vollzeitstudent belegt, der bis Juni 1998 dauern und wöchentlich 21 Stunden umfassen sollte. Er beabsichtigte, im Wintersemester 1998 den Studiengang "International Economic Studies" an der University of Limburg in Maastricht (M) zu belegen.