Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
BFH, Urteil vom 14.11.2000 - Aktenzeichen VI R 128/00
DRsp Nr. 2001/880
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
»1. Die Einkünfte und Bezüge, die ein Kind im Kalenderjahr hat, sind um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf für ein Zusatzstudium im Ausland entweder gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten zu kürzen, wenn es sich um Fortbildungskosten handelt, oder gemäß § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG als besondere Ausbildungskosten.2. Ein erhöhter Lebensbedarf für Unterkunft und Verpflegung im Ausland ist dabei regelmäßig in beiden Fällen nicht zu berücksichtigen.«