Die 1973 geborene Tochter (T) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wurde im Streitjahr 1997 für einen Beruf ausgebildet und bezog nach ihrem 1975 verstorbenen Vater eine monatliche Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 172,20 DM einschließlich Beitragsanteilen zur Krankenversicherung von 11,53 DM und zur Pflegeversicherung von 1,46 DM, sowie eine monatliche Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 893,60 DM.
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